I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sollte auch der Kunde AGB verwenden, finden nur die Regelungen beider Parteien Anwendung, welche einander nicht widersprechen, im übrigen gelten Individualabreden bzw. die gesetzlichen Vorschriften.
II. Angebote
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
III. Aufträge
1. Maßgebend für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Der Auftrag gilt erst dann als von VAKUFORM angenommen, wenn er schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt wurde.
2. Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
3. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder welche aufgrund technischer Schwierigkeiten notwendig werden, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
IV. Preise
1. Die Preisangaben im Angebot gelten unter Vorbehalt, dass die im Angebot zugrunde liegenden Positionen nicht verändert werden. Veranlaßt der Kunde noch nachträgliche Änderungen, so werden diese zusätzliche berechnet. Die Preise verstehen sich ab Werk. Nicht eingeschlossen sind Porto, Fracht, Gebühren, sonsti-
ge Versandkosten, Verpackung und Versicherungen. Sofern nicht Festpreise vereinbart sind, gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis.
2. Beratungen für Sonderkonstruktionen, die der Kunde veranlaßt, werden von VAKUFORM gesondert berechnet, und zwar auch dann, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
V. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen erfolgen in Euro.
2. Zahlung wird immer sofort bei Lieferung bzw. Nachnahme fällig, rein netto.
VAKUFORM behält sich im Einzelfall vor, nach Absprache mit dem Kunden andere
Regelung zu treffen.
3. Bei Reklamationen ist der Kunde nur dann berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, wenn diese Reklamationen vom VAKUFORM anerkannt sind oder eine grobe Pflichtverletzung von VAKUFORM gegeben ist.
4. Wenn aus der Sicht von VAKUFORM erhebliche bzw. begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen, oder die Geschäftsbedingungen von VAKUFORM nicht eingehalten werden, kann VAKUFORM Vorauszahlungen
verlangen, die über die Drittelraten gemäß Ziffer V. Nr. 1 hinausgehen. Noch nicht
bezahlte Ware kann auf Kosten des Kunden zurückgeholt werden.
VI. Lieferfrist
1. Die Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk.
Sie gelten nur ungefähr. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden, sie haben erst Gültigkeit ab völliger Auftragsklarheit.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Leistungsstörungen im Rahmen von Arbeitskämpfen wie Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse (z.B. Verkehrsstörungen, Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Warenmangel, Betriebsstörung, Materialmangel bei VAKUFORM oder einem Zulieferer), die außerhalb der Einflußsphäre von VAKUFORM liegen.
3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder ruft er die bestellte Lieferung trotz Abmahnung und Nachfrist von zwei Wochen nicht ab, kann VAKUFORM ohne besonderen Nachweis 30% des Bruttolieferungspreises als pauschalen Schadensersatz beanspruchen, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass
VAKUFORM ein niedrigerer Schaden bzw. Wertminderung entstanden ist.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
VII. Gefahrübergang
Jede – auch die frachtfreie – Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Gefahr-übergang erfolgt mit der Bereitstellung zur Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder Abholer.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Unsere ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und Nebenforderungen unser Eigentum.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an VAKUFORM ab. VAKUFORM ermäch-tigt den Kunden widerruflich, die an VAKUFORM abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt automatisch, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät., spätestens aber 30 Tage nach Rechnungsstellung durch die Firma VAKUFORM.
IX. Mängelhaftungsregeln
1. Die Mängelhaftung für Lieferungen von beweglichen Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB und HGB.
2. Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln ist VAKUFORM spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Lieferung zu melden.
Alle diejenigen gelieferten Teile sind nach Wahl von VAKUFORM unentgeltlich entweder nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Ersetzte Teile werden Eigentum von VAKUFORM.
3. Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Ware. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn VAKUFORM grobes Verschulden vorwerfbar ist. Eine Haftung von VAKUFORM nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
4. Keine Haftung wird für folgende Mängelursachen geleistet: Natürliche Abnutzung oder Verschleiß, fehlerhafter oder nachlässiger Gebrauch, Nichtbeachtung der Betriebs- und Gebrauchsanleitungen.
5. Im Falle von Mängeln kann VAKUFORM wählen zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Für die Mängelbeseitigung ist mit VAKUFORM eine Frist von mindestens vier Wochen zu vereinbaren, andernfalls ist VAKUFORM von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Der Kunde muss zur Beseitigung von Mängeln genügend Zeit geben, welche er mit VAKUFORM abstimmt (mindestens vier Wochen). Im anderen Falle sind wir von der Mängelhaftung befreit. Werden ohne unsere vorherige Zustimmung durch Dritte oder den Kunde Änderungen vorgenommen, erlischt unsere Haftungspflicht.
6. Sofern VAKUFORM die Erfüllung ohne Vorliegen eines gesetzlichen Ausnahmefalles ernsthaft und endgültig verweigert, oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, oder die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt oder diese dem Kunde unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht, sondern lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung bleibt ansonsten ausgeschlossen.
7. Tritt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
8. Wird der Kunde im Falle der Lieferung neuer Teile von seinem Kunden, der entweder Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, oder als Abnehmer gemäß § 478 BGB wegen eines berechtigten Mangelbeseitigungsanspruches von einem Verbraucher in Anspruch genommen, wird VAKUFORM – vorbehaltlich der Erfüllung der dem Kunden obliegendem handelsrechtlichen Rügepflicht – dem Kunden ausschließlich wie folgt die diesem entstandenen Aufwendungen ersetzen:
a) VAKUFORM verpflichtet sich, das an ihn über den Kunden herangetragene Nacherfüllungsverlangen des Verbrauchers unverzüglich an seinen Lieferanten zur Nacherfüllung weiterzuleiten, und tritt seine Rechte gemäß §§ 478, 479 BGB gegen seinen Lieferanten bereits jetzt an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt. Das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag wird ausgeschlossen.
b) Schlägt die Geltendmachung dieser Ansprüche fehl, oder ist VAKUFORM
selbst Hersteller der mangelhaften Ware, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung mit der Maßgabe, dass der Kunde nur den Ersatz solcher Aufwendungen erstattet verlangen kann, die ihm unter Beachtung der Ziffer IX dieser AGB entstanden sind.
9. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von VAKUFORM, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung von VAKUFORM auf den nach Art der Ware / der Dienstleistung / des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsschluß aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung (§§ 823 BGB) sind gegen VAKUFORM, ihre Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonal – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für Schäden, die nicht an Waren/Leistungen entstanden sind, welche VAKUFORM geliefert/erbracht hat, oder bei Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit von VAKUFORM oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet VAKUFORM – soweit keine schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit des Kunden durch den VAKUFORM, dessen Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter vorliegt – nur in Höhe des Wertes der gelieferten Ware.
10. Anwendung, Verwendung, und Verarbeitung der bezogenen Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. die anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und Bild gilt nur als unverbindlicher Hinweis auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung von uns in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt.
11. Informationen sowie Produktangaben sind allgemeine Aussagen, die, sofern sie Bezug zum Thema Gesundheit haben, nicht als Ersatz für eine individuelle Therapie oder Beratung durch einen Arzt oder Heilpraktiker gesehen werden dürfen. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns angebotenen Produkte selbst auf seine persönlichen Anforderungen hin zu überprüfen. Kein von uns angebotenes Produkt darf als Heilmittel verstanden werden. Für Schäden, die aus einer falschen Anwendung resultieren, übernehmen wir keine Haftung. Selbstverständlich kann auch die individuelle Verträglichkeit eines Produktes nicht garantiert werden.
12. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Sonstige Bedingungen
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz der Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollte sich herausstellen, dass einzelne Bedingungen des Vertrages rechtsunwirksam sind, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrages, insbesondere nicht die Bindung an den Vertrag an sich.